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Nachteilsausgleich bei der ZAP:
Was Eltern wissen müssen –
und was oft unterschätzt wird

Der Nachteilsausgleich bei der Gymiprüfung kann für viele Kinder entscheidend sein – wird aber oft unterschätzt oder falsch eingeschätzt. Welche Diagnosen werden anerkannt? Welche Massnahmen sind realistisch? Und warum reicht ein schulischer Nachteilsausgleich allein nicht aus?
In diesem Beitrag zeigen wir praxisnah, worauf Eltern beim Antrag achten müssen, welche Stolpersteine häufig auftreten und wie Schüler:innen sinnvoll auf die tatsächliche Prüfungssituation vorbereitet werden können.

von: Sandra Zogg und Alexandra Wolf
Der Nachteilsausgleich bei der Zentralen Aufnahmeprüfung (ZAP) fürs Gymnasium wirft bei vielen Eltern Fragen auf. Was gilt? Was wird anerkannt? Und vor allem: Womit kann mein Kind an der Prüfung tatsächlich rechnen?

Aus unserer Erfahrung – sowohl aus der Lernbegleitung als auch aus der Arbeit mit vielen Familien und Schulen – gibt es einige Punkte, die für den Nachteilsausgleich bei der ZAP entscheidend sind. Diese möchten wir hier klar und praxisnah einordnen.

Ein Artikel von Sandra Zogg und Alexandra Wolf.
ZAP Nachteilsausgleich

  1. Frühzeitig den Anmeldeprozess für die ZAP starten – auch wenn der Antrag noch nicht vollständig ist oder die Noten noch fehlen (diese werden bis Ende Januar ausgeteilt)

Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist etwas aufwendig und benötigt Zeit:
  • eine zusätzliche Eingabemaske
  • Formular ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben
  • Gutachten (und evtl. NAM aus der Schule) hochladen
Zudem gilt:
  • Die Diagnose bzw. das Gutachten darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als zwei Jahre alt sein.

Dieser Prozess braucht Ruhe, Übersicht und Vorbereitung. Wer zu spät beginnt, gerät unnötig unter Druck.

2. Unbedingt klären: Wird die Diagnose für die ZAP anerkannt?

Ein häufiger Irrtum:
Was in der Schule als Nachteilsausgleich gilt, zählt nicht automatisch auch für die ZAP.

Beim ausstellenden Institut zwingend sicherstellen:
  • Wird diese Diagnose bei der ZAP anerkannt?
  • Gibt es Erfahrungen mit ZAP-Anträgen im Kanton Zürich?

Viele Eltern hören nur:
«Ja, das wird in der Schule anerkannt.»
Das reicht jedoch nicht. Die ZAP ist eine kantonale, zentrale Prüfung – mit eigenen Regeln.

3. Massnahmen klar und konkret formulieren – keine Allgemeinsätze bzw. allgemeine Empfehlungen

Im Antrag muss sehr klar und konkret stehen:

  • welche Nachteilsausgleichmassnahmen empfohlen werden und evtl. schon in der aktuellen Schule gelten
  • und weshalb genau diese Massnahmen für dieses Kind notwendig sind
  • dies geht aus den «Empfehlungen zu Nachteilsausgleichmassnahmen» des jeweiligen Gutachtens hervor

Dabei ist wichtig zu wissen:
Empfehlungen im Gutachten werden nicht automatisch 1:1 umgesetzt!

Gerade bei der ZAP gibt es organisatorische Grenzen.

4. Erwartung vs. Realität: Die Umsetzung ist nicht einheitlich

Eine der schwierigsten Fragen für Eltern ist:
«Womit kann mein Kind an der Prüfung konkret rechnen?»
Das kann man im Voraus nicht verbindlich sagen.
  • Jede Kantonsschule bzw. Mittelschule handhabt den Nachteilsausgleich etwas anders.
  • Obwohl der Antrag kantonal identisch eingereicht wird, variiert die Umsetzung von Schule zu Schule.

Das ist herausfordernd – vor allem, weil Familie und Schüler:innen sich gezielt auf eine bestimmt Prüfungssituation vorbereiten möchten. Leider zeigt sich oft erst relativ spät, welche Massnahmen tatsächlich gesprochen werden.
ZAP Nachteilsausgleich: Umsetzung

5. Die zwei häufigsten Massnahmen – und ihre Tücken

Zeitzuschlag

Am häufigsten wird bei der ZAP ein Zeitaufschlag gewährt, z.B.:
  • 10% mehr Zeit
  • oder eine fixe Zeit (z.B. +10 Minuten für die Langzeit- oder +15 Minuten für die Kurzzeitprüfung)
Das ist insbesondere bei der Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit (LRS) sinnvoll, da mehr Zeit hilft, Texte sorgfältiger zu erfassen und Aufgaben korrekt zu verstehen. Doch es braucht auch zwingend eine gute und geübte Strategie dazu.

Bei ADHS ist das komplexer:
  • Mehr Zeit bedeutet nicht automatisch weniger Stress.
  • Die Aufmerksamkeit muss länger gehalten werden.
  • Ohne klare Strategie kann zusätzlich Zeit sogar überfordern.

Entscheidend ist nicht die zusätzliche Zeit, sondern der Umgang damit.

Reizarmer Raum

Ein separater Raum kann sehr hilfreich sein – aber nur, wenn er wirklich ruhig ist.

In der Praxis erleben wir leider auch:
  • Gruppenräume, in denen mehrere Schüler:innen mit Nachteilsausgleich gemeinsam schreiben.
  • Insbesondere bei ADHS kann das schnell zu gegenseitiger Ablenkung führen

Deshalb unsere Empfehlung:
Wenn sinnvoll, einen eigenen Gehörschutz sowie ablenkungsfreien Sitzplatz beantragen. Der Gehörschutz wird von der Schule gestellt, muss aber wie gesagt beantragt werden. Zur Sicherheit darum noch einen eigenen mitnehmen.

6. Nachteilsausgleichmassnahmen müssen geübt werden

Ein ganz zentraler Punkt, der häufig unterschätzt wird!
Mehr Zeit, ein anderer Raum oder Kopfhörer verändern die Prüfungssituation. Das wirkt nur dann unterstützend, wenn das Kind:
  • diese Bedingungen kennt,
  • sie bereits erlebt hat,
  • und gelernt hat, damit sicher umzugehen.

Gerade bei ADHS gilt:
  • Mehr Zeit kann auch mehr Ablenkung bedeuten.
  • Struktur, klare Zeitplanung und ggf. eine alternative Prüfungsstrategie sind entscheidend.
Hier kann Lerncoaching eine wertvolle Stütze sein!
ZAP Nachteilsausgleich üben

7. Was wir Eltern realistisch bieten können

Wir erleben oft den Wunsch nach einer klaren Aussage:
«Was wird meinem Kind an der ZAP nun konkret gewährt?»

Diese Sicherheit können wir leider nicht versprechen.

Was wir jedoch bieten können, ist:
  • Sicherheit im Prozess
  • Unterstützung bei der Einordnung
  • und eine realistische Vorbereitung auf verschiedenen mögliche Szenarien

Unser Ziel ist es, Familien in diesem anspruchsvollen Prozess Orientierung, Klarheit und Zuversicht zu geben.

8. Wichtige Links

Fazit

Der Nachteilsausgleich bei der ZAP ist wichtig – aber komplex.
Er schafft keine Vorteile, sondern soll Chancengleichheit ermöglichen.

Dafür braucht es:
  • Einen früh gestarteten, sorgfältig formulierten Antrag
  • realistische Erwartungen an die Umsetzung
  • und eine Vorbereitung, die die möglichen Bedingungen mitdenkt

Je klarer, konkreter und früher der Antrag gestellt wird – und je besser das Kind mit den Massnahmen vertraut ist –, desto hilfreicher werden die Nachteilsausgleichsmassnahmen.

Wir beraten Sie gerne auf diesem Weg!
Über uns
  • Wir sind das Kompetenzzentrum für die Gymivorbereitung im Kanton Zürich.
  • Bei uns unterrichten nur ausgebildete Lehrpersonen mit langjähriger Erfahrung rund um den Übertritt.
  • Als kleines Lehrer:innen-Team ist für uns eine enge Betreuung zentral, weshalb wir auch ausserhalb der Kurszeiten für unsere Schüler:innen stets da sind.
  • Struktur und Organisation sind fürs Gymnasium entscheidend – wir geben dies mit auf den Weg.
  • Wir fördern die Selbstständigkeit sowie Eigenverantwortung Ihres Kindes und informieren Sie laufend über dessen Lernstand.
  • Freude und Begeisterung sind uns wichtig.
  • Wir begleiten Ihr Kind nicht nur fachlich, sondern auch mental auf dem Weg zur Gymiprüfung.
Unsere Kursstandorte
Unsere Kursstandorte befinden sich immer an sehr zentralen Lagen, welche ideal mit dem ÖV erreichbar sind. Unsere Schüler und Schülerinnen erwarten moderne Räumlichkeiten, welche mit den neusten Medien ausgestattet sind.
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