Die zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP) im Kanton Zürich besteht im Deutsch aus zwei Teilen: einem Aufsatz und einer Sprach- und Textverständnisprüfung. Letztere ist in einzelne Aufgaben unterteilt und je nach Aufgabentyp spielt die Orthografie eine unterschiedliche Rolle. Ein Blick in das Korrekturschema 2025 zeigt klar, wann Rechtschreibung Punkte kostet:
- Leseverständnis-Fragen (z. B. Aufgabe 3, 6, 8): hier müssen die Schüler:innen in eigenen Worten Antworten formulieren. Kleinere Rechtschreib- und Grammatikfehler werden toleriert. Erst wenn es zu viele werden, erfolgt ein Punktabzug. Konkret galt 2025 etwa: Bis zu 2–3 Fehler bleiben folgenlos, ab 3–4 Fehlern wird ein Punkt angezogen (zh.ch). Interpunktionsfehler (Zeichensetzung) bleiben sogar gänzlich ausser Acht. Die Devise lautet also: Inhalt vor Form, solange die Form nicht völlig aus dem Ruder läuft. Einschub meinerseits: Ich habe Mühe damit, dass im Textverständnisteil auch die Rechtschreibung mitgewichtet wird. Ich beobachte immer wieder Schüler:innen, welche ein unglaubliches Verständnis für Sprache, Inhalt und Symbolik haben, doch (aus was für Gründen auch immer) einfach eine schwache Rechtschreibung aufweisen. Ihnen hier beim Textverständnisteil die Rechtschreibung mitzubewerten, ist für mich persönlich nicht stimmig.
- Wortschatz- und Grammatikaufgaben (z.B. Aufgabe 11 und 13): In diesen Teilen müssen richtige Formen und Ableitungen gefunden werden. Zum Beispiel ein Verb und ein Adjektiv zur gegebenen Nominalform («Gefahr» –> «gefährden» – > «gefährlich»). Hier gibt es nur Punkte, wenn die Lösung exakt richtig geschrieben ist. Ein fehlender Buchstabe wie das h in unserem Eingangsbeispiel kann hier also den ganzen Punkt kosten.
- Sprachbetrachtung ohne Verschriftlichung (z.B. gewisse Grammatik- und Analyseaufgaben, Aufgabe 12 und 14): Bei Aufgaben, in denen die Schüler:innen z.B. Satzglieder unterstreichen, Satzumstellungen vornehmen oder ähnlich, steht die Analyseleistung im Vordergrund. Rechtschreibfehler werden nicht berücksichtigt (zh.ch), solange der Inhalt erkennbar ist. Hier soll keine:r an der Rechtschreibung scheitern, wenn es eigentlich um Grammatikverständnis geht. Wichtig ist aber, dass die Lösung leserlich bleibt. Unentzifferbare Krakel können natürlich indirekt doch zu Punktabzug führen, weil die Lösung dann nicht gewertet werden kann.
Kurz gesagt: Die ZAP unterscheidet sehr wohl, wo Rechtschreibung mitbewertet wird.
Beim Aufsatz fliesst die Orthografie ebenfalls in die Note ein, im
2025 wurden beispielsweise die Sprache (Wortwahl, Stil, Grammatik, Orthografie zusammen) zu 40% gewertet und der Inhalt zu 60%. Einzelne Rechtschreibfehler drücken dort also die Teilnote «Sprache».
In der Sprachprüfung hingegen greift je nach Aufgabe ein differenziertes System: Mal gibt es Toleranzgrenzen für Fehler, mal Nulltoleranz, mal völliges Desinteresse an der Rechtschreibung. Für die Prüflinge ist das eine gute Nachricht:
Nicht jeder Buchstabendreher bedeutet sofort das Aus. Aber an den kritischen Stellen, vor allem dort, wo konkret sprachliche Kenntnisse abgefragt werden, muss die Rechtschreibung sitzen, sonst verschenkt man Punkte.