Langzeitgymnasium (ab 6. Klasse)
Kommt Ihr Kind aus einer öffentlichen Schule, zählen die Noten der Fächer Deutsch und Mathematik im Winterzeugnis (Februarzeugnis). Der Durchschnitt dieser beiden Fächer im Zeugnis zählt zur Hälfte beim Aufnahmeentscheid. Die andere Hälfte steuert der Durchschnitt der Prüfungsnote bei. Der Durchschnitt der Vornote im Zeugnis und der Prüfungsnote wiederum muss eine 4.75 oder höher sein.
Vornotenschnitt (Mathematik und Deutsch) plus Prüfungsschnitt (Deutsch (aus Aufsatz und Sprachbetrachtung) und Mathematik) geteilt durch 2 = mindestens eine 4.75.
Beispiel: Ihr Kind hat im Halbjahreszeugnis eine 5 in Deutsch und eine 6 in Mathematik. An der Prüfung schreibt Ihr Kind eine 3.5 in Deutsch (eine 4 bei der Sprachbetrachtung / eine 3 beim Aufsatz) und eine 4.5 in Mathematik. Folglich ergibt sich eine 5.5 aus Vornote im Zeugnis und eine 4 aus der durchschnittlichen Prüfungsnote. Dies ergibt einen Gesamtdurchschnitt von 4.75. Dieser entspricht genau der Mindestnote 4.75 und somit besteht das Kind im Beispiel die Gymiprüfung.
Bei Schülern/innen aus einer Privatschule zählen keine Vornoten, die Prüfungsnote muss dafür mindestens eine 4.5 sein.
Kurzzeitgymnasium (ab 2./3. Sek)
Ab März 2023 zählen neu die schulischen Vornoten aus dem Februarzeugnis: 50% Vornote & 50% Prüfungsnote.
Bei den Vornoten (Erfahrungsnote) werden neu folgende Fächer zum gleichen Anteil gewichtet und bilden zusammen eine gemeinsame Vornote: Deutsch, Mathematik, Französisch, Englisch, Natur & Technik (Physik, Biologie und Chemie).
An der Gymiprüfung wird Deutsch (Sprachbetrachtung & Aufsatz) und Mathematik geprüft. Französisch wird nicht mehr Bestandteil der Prüfung sein.
Der Durchschnitt der Erfahrungsnote im Zeugnis und der Prüfungsnote wiederum muss eine 4.75 oder höher sein. Bei Schülern/innen aus einer Privatschule zählen keine Vornoten, die Prüfungsnote muss dafür mindestens eine 4.5 sein. Bei Schüler/innen, die in einer Sek A mit Leistungsstufen sind, zählen die Vornoten nur, wenn alle zählenden Fächer auf der höchsten Leistungsstufe besucht wurden. Wenn nicht alle Fächer auf der höchsten Leistungsstufe besucht wurden, zählen die Vornoten nicht und es muss an der Prüfung mindestens eine 4.5 erreicht werden.
*Weitere Informationen zum neuen Reglement ab März 2023 finden Sie hier.